Unsere Stellungnahme zur erstinstanzlichen Entscheidung des Senat 5

Im Rahmen des diesjährigen Lizenzierungsverfahrens hat der Senat 5 dem spusu SKN St. Pölten aufgrund finanzieller Kriterien die Lizenz für die Saison 2022/2023 in erster Instanz nicht erteilt.

Der Verein hat nun die Möglichkeit, binnen acht Tagen zusätzliche Dokumente nachzureichen, um die Liquidität für die kommende Saison weiter zu untermauern und die Lizenz in zweiter Instanz zu erhalten. Von dieser Möglichkeit wird der Verein selbstverständlich Gebrauch machen.

Geschäftsführer Wirtschaft Matthias Gebauer: „Wir sind überrascht, dass wir die Lizenz in erster Instanz nicht erhalten haben. Fakt ist jedoch, dass zahlreiche langjährige Sponsoren Verträge besitzen, die nur mehr für die derzeit laufende Spielzeit Gültigkeit haben. Ein Großteil dieser treuen Partner hat dem Klub im Rahmen der Ausarbeitung der Lizenzierungsunterlagen bereits entsprechende Absichtserklärungen unterzeichnet, die belegen, dass die Unternehmen auch in der kommenden Saison mit an Bord bleiben werden. Diese wurden vonseiten des Senats für die Lizenz allerdings leider als noch nicht ausreichend erachtet – dies gilt es für uns zu akzeptieren.

Die Gespräche mit den meisten Partnern sind bereits weit vorgeschritten, die Unterschriften unter den entsprechenden Verträgen werden in den kommenden Tagen folgen. Dementsprechend bin ich sehr zuversichtlich, dass wir die Lizenz in zweiter Instanz erhalten werden.“

Wolf

#weareone

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